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PRD 2023 11

Justizverwaltung, Gerichtskalender 2024

Schwyz · 2023-11-07 · Deutsch SZ
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Justizverwaltung, Gerichtskalender 2024 | Erlass Gerichtskalender

Erwägungen (4 Absätze)

E. 1 Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts- kalender.

E. 2 Verfahren wird nach bewährten und an die aktuellen Bedürfnissen an- gepassten Grundsätzen. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Ge- richtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Ge- richtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnah- mengerichts bleiben vorbehalten.

E. 3 Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterver- handlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

E. 4 Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsge- richt an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

Kantonsgericht Schwyz 3 beschlossen:

Dispositiv
  1. Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2024 die ordentlichen Sit- zungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Ge- richtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterver- handlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.
  2. Ausserordentliche Gerichtstage dürfen ohne Absprache nicht mit ordent- lichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.
  3. Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangs- massnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung/zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet. Namens des Präsidiums Der Kantonsgerichtspräsident Versand 10. November 2023 kau
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Kantonsgericht Schwyz Beschluss vom 7. November 2023 PRD 2023 11 Mitwirkend Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner und Kantonsgerichtvi- zepräsident Stefan Weber. In Sachen Gerichte des Kantons Schwyz betreffend Justizverwaltung, Gerichtskalender 2024 hat das Präsidium,

Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung:

1. Gemäss § 43 Abs. 4 JG erlässt das Kantonsgericht einen Gerichts- kalender.

2. Verfahren wird nach bewährten und an die aktuellen Bedürfnissen an- gepassten Grundsätzen. Der Gerichtskalender enthält die ordentlichen Ge- richtstage mit Verhandlungen, vorbehältlich der Bestimmungen über die Ge- richtsferien. Kollidieren Prozesshandlungen, hat innerkantonal der ordentliche Gerichtstag den Vorrang. Prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnah- mengerichts bleiben vorbehalten.

3. Ausserordentliche Gerichtstage und ausserterminliche Einzelrichterver- handlungen mit Parteivertretern sind unter Rücksichtnahme auf die einem anderen Gericht nach diesem Kalender reservierten Termine anzusetzen.

4. Die Gerichte wurden zu den vorgesehenen Terminen angehört. Mit dem Verwaltungsgerichtspräsidenten wurde abgesprochen, dass das Kantonsge- richt an Dienstagen grundsätzlich in der Nutzung des Sitzungszimmers 322 Vorrang hat;-

Kantonsgericht Schwyz 3 beschlossen:

1. Die Gerichte haben während des Amtsjahres 2024 die ordentlichen Sit- zungen mit Parteiverhandlungen grundsätzlich an den für sie im Ge- richtskalender reservierten Tagen abzuhalten. Die Bestimmungen über die Gerichtsferien, mit Parteivertretern abgesprochene Einzelrichterver- handlungen, prioritäre Verhandlungen des Zwangsmassnahmengerichts und Sitzungen des Verwaltungsgerichts ausserhalb der Gerichtstage des Kantonsgerichts bleiben vorbehalten.

2. Ausserordentliche Gerichtstage dürfen ohne Absprache nicht mit ordent- lichen Gerichtstagen eines anderen schwyzerischen Gerichts kollidieren.

3. Mitteilung samt Gerichtskalender (in Tabellen- und Kalenderformat) an das Verwaltungsgericht, die erstinstanzlichen Gerichte (inkl. Zwangs- massnahmengericht), die Staatsanwaltschaft (Amtsleitung/zentraler Dienst) sowie Zustellung des Gerichtskalenders gemäss besonderem Verteiler und durch Publikation im Amtsblatt (Tabellenformat) sowie im Internet. Namens des Präsidiums Der Kantonsgerichtspräsident Versand 10. November 2023 kau