Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 25.10.2024 BEK 2024 162
Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen
\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Beschluss vom 25. Oktober 2024 \n BEK 2024 162 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr, Gerichtsschreiber Noah Thurnherr. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________ GmbH, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, gegen C.________, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n Konkurseröffnung \n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 10. September 2024, ZES 2024 456);- \n \n \n \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Das Betreibungsamt Höfe drohte der A.________ GmbH in der Betreibung Nr. xx am 12. März 2024 den Konkurs an für Forderungen der C.________ von Fr. 41’393.35 nebst 5 % Zins seit 27. September 2023, für reglementarische Kosten von Fr. 2’425.00, Betreibungskosten von Fr. 150.00, Mahnkosten von Fr. 60.00, 5 % Verzugszins vor der Betreibung von Fr. 3’704.11 sowie Betreibungskosten von Fr. 198.10 (Vi-act. KB 1). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vorinstanz am 12. Juli 2024 (Postaufgabe) das Konkursbegehren über ein Total nach mehreren Zahlungen von Fr. 13’219.51 zuzüglich provisorischen Verzugszinses von Fr. 1’060.03 ein (Vi-act. A/I). Der Einzelrichter verlangte von der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 3’500.00 (Vi-act. E/1) und bezifferte die von der Gesuchsgegnerin zu bezahlende Forderung inkl. Kosten und Verzugszinsen auf Fr. 14’350.00 zuzüglich der Gerichtskosten von Fr. 300.00 (Vi-act. E/3). Die Gesuchsgegnerin reichte keine Unterlagen zur Tilgung ein und erschien nicht zur Konkursverhandlung vom 10. September 2024 (Vi-act. A, E. 3). Gleichentags eröffnete der Einzelrichter den Konkurs über die Gesuchsgegnerin (Vi-act. A, Dispositivziffer 1). Die Gerichtskosten von Fr. 300.00 auferlegte er ihr und bezog diese vom Kostenvorschuss der Gesuchstellerin. Den Rest des Kostenvorschusses von Fr. 3’200.00 überwies er dem Konkursamt (Vi-act. A, Dispositivziffer 3). Zudem verpflichtete er die Gesuchsgegnerin zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Gesuchstellerin von Fr. 50.00 (Vi-act. A, Dispositivziffer 4). \n Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 16. September 2024 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Konkursbegehren sei abzuweisen. Zudem beantragte sie die Gewährung der aufschiebenden Wirkung und die Ermächtigung, von ihrem Geschäftskonto bei der D.________ AG (Bank) einen Betrag von höchstens Fr. 16’150.00 zu hinterlegen (KG-act. 1). Am \n 17. September 2024 wurde der Beschwerde einstweilen aufschiebende Wirkung zuerkannt. Zugleich wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass sie innert noch laufender Rechtsmittelfrist die vollständige Tilgung der \n Forderung rechtsgenüglich durch Urkunden nachzuweisen, ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen und zu jeder im Betreibungsregisterauszug nicht als erledigt aufgeführten Forderung Stellung zu nehmen hat. Das Konkursamt wurde eingeladen, eventuelle Massnahmen gemäss