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BEK 2023 82

Schwyz · 2023-12-11 · Deutsch SZ

fahrlässige einfache Verkehrsregelverletzung und fahrlässiges Nichttragen der Sicherheitsgurte | Strassenverkehrsrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 11.12.2023 BEK 2023 82

fahrlässige einfache Verkehrsregelverletzung und fahrlässiges Nichttragen der Sicherheitsgurte | Strassenverkehrsrecht

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Urteil vom 11. Dezember 2023 \n BEK 2023 82 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer, Gerichtsschreiber Mathis Bösch. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, gegen Staatsanwaltschaft,

4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________, \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n fahrlässige einfache Verkehrsregelverletzung \n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 4. April 2023, SEO 2022 26);- \n \n \n \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Gemäss als Anklage überwiesenem Strafbefehl vom 24. August 2022 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 14.12.2020, ca. 08:00 Uhr, in Tuggen, Mühlenenstrasse, mit dem Personenwagen SZ xx wie folgt unvorsichtig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein: \n […] Der Beschuldigte fuhr bei guter Witterung, teilweise vereister Strasse und einer Aussentemperatur von 1 Grad Celsius auf der Mühlenenstrasse pflichtwidrig unvorsichtig mit nicht an die Strassenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit von 60 km/h. In der Folge verlor er aufgrund der vereisten Strasse die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit dem neben der Fahrbahn angrenzenden Bord bzw. Wiesland; dabei überschlug sich das genannte Fahrzeug. Aufgrund der Aussentemperatur, der visuell erkennbar teilweise nassen Strasse und des im Wiesland erkennbaren Raureifes musste der Beschuldigte mit einer teilweise vereisten Strasse zwingend rechnen. Weiter trug der Beschuldigte die Sicherheitsgurte in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht. \n \n \n Mit Urteil vom 4. April 2023 sprach der Einzelrichter am Bezirksgericht March den Beschuldigten unter Kostenfolgen (Fr. 3’600.00) zu seinen Lasten des fahrlässigen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Strassen- und Sichtverhältnisse im Sinne von