definitive Rechtsöffnung | Rechtsöffnung definitive
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 04.08.2023 BEK 2023 78
definitive Rechtsöffnung | Rechtsöffnung definitive
\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Verfügung vom 4. August 2023 \n BEK 2023 78 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner, Gerichtsschreiber Noah Thurnherr. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________, Gesuchsteller und Beschwerdeführer, gegen B.________, Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin, \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n definitive Rechtsöffnung \n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 30. Mai 2023, ZES 2023 215);- \n \n \n \n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Der Gesuchsteller betrieb die Gesuchsgegnerin mit Zahlungsbefehl des Betreibungskreises Altendorf Lachen vom 22. März 2023 in der Betreibung Nr. xx für eine Forderung von Fr. 30’000.00, worauf die Gesuchsgegnerin Rechtsvorschlag erhob (Vi-act. 4, Beilage). Am 7. Mai 2023 reichte der Gesuchsteller beim Einzelrichter am Bezirksgericht March ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlages in der genannten Betreibung ein (Vi-act. 1). Mit Verfügung vom 9. Mai 2023 gewährte der Einzelrichter dem Gesuchsteller die Gelegenheit, den Zahlungsbefehl und den Rechtsöffnungstitel nachzureichen (Vi-act. 2). Der Gesuchsteller reichte am 15. Mai 2023 Belege ein (Vi-act. 4). Mit Verfügung vom 30. Mai 2023 wies der Einzelrichter am Bezirksgericht March das Gesuch betreffend Rechtsöffnung mangels eines Rechtsöffnungstitels und das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Gesuches ab (Vi-act. 5). Dagegen erhob der Gesuchsteller am 1. Juni 2023 Beschwerde (KG-act. 1). Die Verfahrensleitung gewährte dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 2. Juni 2023 Gelegenheit, die Beschwerde innert der noch laufenden zehntägigen Rechtsmittelfrist zu verbessern (KG-act. 3). Mit Postaufgabe am 9. Juni 2023 reichte der Gesuchsteller innert Frist eine weitere Eingabe ein (KG-act. 5). \n 2. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (