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BEK 2023 145

Schwyz · 2024-03-27 · Deutsch SZ
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mehrfache einfache Verletzung der Verkehrsregeln | Strassenverkehrsrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 27.03.2024 BEK 2023 145

mehrfache einfache Verletzung der Verkehrsregeln | Strassenverkehrsrecht

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n, \n Verfügung vom 27. März 2024 \n BEK 2023 145 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner, Gerichtsschreiber Mathis Bösch. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, gegen Staatsanwaltschaft, 4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwältin B.________, \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n mehrfache einfache Verletzung der Verkehrsregeln \n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 3. Juli 2023, SEO 2023 9);- \n \n \n \n hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe verurteilte den Beschuldigten am 3. Juli 2023 der fahrlässigen einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen und büsste ihn mit Fr. 200.00. Von der Widerhandlung gegen das Hundegesetz sprach er ihn dagegen frei. Nach Berufungsanmeldung (KG-act. 2) erklärte der Beschuldigte am 30. November 2023 rechtzeitig gegen die ihm am 13. November 2023 zugestellte begründete Verurteilung Berufung „mit dem Ziel, diesen Teil des \n Urteils aufheben zu lassen“ (KG-act. 3). Die begründete Berufungserklärung ergänzte er nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft liess sich nicht vernehmen. \n 2. Entsprechend der Rechtsmittelbelehrung kann nach \n