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BEK 2023 126

Schwyz · 2023-11-20 · Deutsch SZ

Ausstand | Ausstandsbegehren

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 20.11.2023 BEK 2023 126

Ausstand | Ausstandsbegehren

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Beschluss vom 20. November 2023 \n BEK 2023 126 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer, Gerichtsschreiber Mathis Bösch. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________, Beschuldigter und Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen C.________, Gesuchsgegner, \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n Ausstand \n \n \n \n (Gesuch vom 14. September 2023, SU 2022 9437);- \n \n \n \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Der Gesuchsgegner eröffnete als Staatsanwalt gegen A.________ und eine weitere Person am 2. Januar 2023 eine Strafuntersuchung betreffend Veruntreuung, evtl. Betrug. Er verdächtigt die Beschuldigten als verant­wortliche Organe der D.________ AG von Dritten zu Investitionszwecken erhaltene Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt, sondern zweckwidrig verwendet zu haben (U-act. 9.1.002). Der Gesuchsgegner teilte der Privatklägerschaft telefonisch und per E-Mail am 7. Februar 2023 mit, eine Strafuntersuchung eröffnet und Bankeditionen veranlasst zu haben (U-act. 3.1.003, 3.1.006 und 3.1.007/1 unten). In der E-Mail beant­wortete er zugleich eine Anfrage des Anwalts der Privatklägerschaft folgendermassen: \n Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht nichts dagegen, im Konkursverfahren die gestellte Strafanzeige und die Eröffnung einer Strafuntersuchung offenzulegen. Umso weniger, als die Beschuldigten darüber nicht überrascht sein dürften. Nichtdestotrotz liegt es wohl auch in Ihrem Interesse, wenn die erfolgten und laufenden Bankeditionen derzeit noch nicht offengelegt werden. Schlimm wäre es zwar nicht, aber taktisch auch nicht ideal. \n Als Bestätigung für die Eröffnung der Strafuntersuchung diene die beiliegende Eröffnungsverfügung. Weitere Akteneinsicht werde ich im aktuellen Verfahrensstadium noch nicht geben. \n \n Nach Akteneinsicht am 7. September 2023 (U-act. 2.1.004 f.) stellte der Beschuldigte am 14. September 2023 gegen den Staatsanwalt ein Ausstandsgesuch (KG-act. 2), das abzuweisen der Gesuchsgegner bei dessen Übermittlung an das zuständige Kantonsgericht (