Ausstand | Ausstandsbegehren
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 12.09.2023 BEK 2023 112
Ausstand | Ausstandsbegehren
\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Verfügung vom 12. September 2023 \n BEK 2023 112 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann, Gerichtsschreiber Mathis Bösch. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________, Gesuchstellerin, \n vertreten durch B.________, gegen C.________, Gesuchsgegner, \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n Ausstand \n \n \n \n (Gesuch vom 5. August 2023, VA 2023 141/GS 2023 106);- \n \n \n \n hat der Kantonsgerichtspräsident, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. D.________ beschuldigt A.________ der Ehrverletzungen und der falschen Anschuldigungen in einer bei der Kriminalpolizei Luzern eingereichten Strafklage vom 25. November 2022. Staatsanwalt C.________ lehnte eine Gerichtsstandsanfrage der Luzerner Staatsanwaltschaft zur Behandlung dieser Strafklage (GS 2023 106 U-act. 1) ab (U-act. 2). Nach einer weiteren Anfrage der Luzerner Staatsanwaltschaft (U-act. 3) ersuchte er die Beschuldigte um Mitteilung des Orts der Postübergabe der fraglichen Strafklage, worauf B.________ namens der Beschuldigten um Übermittlung der Verfahrensakten ersuchte (U-act. 5). Der Staatsanwalt gewährte Einsicht in die Strafanzeige und setzte Frist zur Einreichung einer verbesserten Vollmacht und freigestellter Auskünfte über die Orte an, wo die Strafklage verfasst und aufgegeben worden sei (U-act. 7). Schliesslich lud er die Beschuldigte am 31. Juli 2023 zur Einvernahme am 31. August 2023 vor (U-act. 9). Die Einvernahme zitierte er jedoch nach weiterer Korrespondenz mit B.________ am 17. August 2023 ab (U-act. 18). Zudem wies er die Verfahrensübernahme wiederum ab (U-act. 19). \n Mit Eingabe vom 5. August 2023 beantragten B.________ und A.________ direkt beim Kantonsgericht den Ausstand von Staatsanwalt C.________ (Kopie KG-act. 2). Die Eingabe wurde zuständigkeitshalber dem verfahrensleitenden Staatsanwalt zugestellt. Er nahm dazu am 21. August 2023 Stellung und beantragte, das Gesuch sei kostenfällig abzuweisen (KG-act. 1). Am 30. August 2023 ging dem Kantonsgericht die Kopie eines an die Kriminalpolizei Luzern gerichteten Einschreibens von B.________ ein (KG-act. 4). Mit Eingabe vom 1. September 2023 verlangten B.________ und A.________ den Ausstand der E.________ (KG-act. 7). Am 5. September 2023 wurde zudem gefordert, das Verfahren unter anderem auf F.________ ausdehnen zu lassen (KG-act. 9). \n 2. Will eine Partei den Ausstand einer in einer Strafbehörde tätigen Person verlangen, so hat sie der Verfahrensleitung ohne Verzug ein entsprechendes Gesuch zu stellen, sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis hat; die den Ausstand begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen (