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BEK 2021 27

Schwyz · 2021-04-14 · Deutsch SZ

Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 14.04.2021 BEK 2021 27

Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Beschluss vom 14. April 2021 \n BEK 2021 27 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________ AG, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, gegen C.________, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, \n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend \n Konkurseröffnung \n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 22. Februar 2021, ZES 2021 15);- \n \n \n \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Das Betreibungsamt Höfe drohte der A.________ AG (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) in der Betreibung Nr. xx am 13. November 2020 für eine Forderung der C.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) von Fr. 19'196.70 nebst Zins zu 5 % seit 1. September 2020, Zins vom 01.01.2020 bis 31.08.2020 von Fr. 65.45, Betreibungsspesen von Fr. 300.00 und Fr. 190.60 Betreibungskosten den Konkurs an (Vi-act. B/KB 2). Die Gesuchstellerin stellte bei der Vorinstanz am 5. Januar 2021 das Konkursbegehren (Vi-act. A/I). Der Einzelrichter lud die Parteien zur Verhandlung am 22. Februar 2021 vor und bezifferte die zu tilgende Forderung auf total Fr. 20'210.30 (Vi-act. E/2). Zur Verhandlung erschien keine der Parteien und der Einzelrichter eröffnete am selben Tag den Konkurs (Dispositivziffer 1). Die Gerichtskosten von Fr. 300.00 wurden der Gesuchsgegnerin bzw. Konkursmasse auferlegt und vom Kostenvorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 3'500.00 bezogen. Den Rest von Fr. 3'200.00 überwies er dem Konkursamt (Ziff. 3) und verpflichtete die Gesuchsgegnerin zur Zahlung einer Parteientschädigung von Fr. 200.00 an die Gesuchstellerin (Ziff. 4). \n 2. Die Gesuchsgegnerin erhob am 9. März 2021 beim Kantonsgericht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren (KG-act. 1): \n \n 1. Die angefochtene Verfügung des Bezirksgerichts Höfe ZES 2021 15 vom 22. Februar 2021 sei aufzuheben; \n \n 2. die über die A.________ AG (CHE-yy) verfügte Konkurseröffnung sei aufzuheben; \n \n 3. das von der Beschwerdegegnerin gestellte Konkursbegehren sei abzuweisen; \n \n 4. es sei der vorliegenden Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen; \n \n unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. \n \n \n Sie teilte dem Kantonsgericht im Wesentlichen mit, sie habe am 9. März 2021 Fr. 22'500.00 an die Kantonsgerichtskasse zur Begleichung der Konkursforderung zuzüglich Zinsen und Betreibungskosten sowie zur Deckung der Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Konkursamts Höfe überwiesen. Gemäss der eingereichten Bilanz sei das Aktienkapital von Fr. 220'000.00 voll intakt und es bestehe ein Bilanzgewinn von Fr. 92'918.00. Die Gesellschaft verfüge über drei wertvolle Liegenschaften, womit das Fremdkapital bei weitem gedeckt sei. Zur Deckung der weiteren Kreditoren (ausser der Konkursgläubigerin) von Fr. 31'250.00 habe die Gesuchsgegnerin Fr. 40'000.00 bei ihrem Rechtsanwalt hinterlegt. Damit sei die Zahlungsfähigkeit der Gesuchsgegnerin glaubhaft gemacht. \n \n 3. Beschwerdegründe nach