Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 11.10.2021 BEK 2021 129
Konkurseröffnung | Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen
\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz \n 1 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n Beschluss vom 11. Oktober 2021 \n BEK 2021 129 \n \n \n \n \n \n Mitwirkend \n Kantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann, Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer. \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen \n A.________ AG, Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Advokat B.________, gegen C.________ AG, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, \n vertr. durch D.________ AG, \n \n \n betreffend \n Konkurseröffnung \n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Höfe vom 9. August 2021, ZES 2021 307);- \n \n \n \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Das Betreibungsamt Höfe drohte der Schuldnerin (A.________ AG, nachfolgend: Beschwerdeführerin) in der Betreibung Nr. xx am 3. November 2020 für eine Forderung der Gläubigerin (C.________ AG, nachfolgend: Beschwerdegegnerin) von Fr. 27'500.00 und Fr. 190.60 Betreibungskosten sowie Fr. 500.00 Rechtsöffnungskosten den Konkurs an (KB 3). Die Beschwerdegegnerin stellte bei der Vorinstanz am 10. Juni 2021 das Konkursbegehren über total Fr. 13'190.60 (Vi-act. I). Der Einzelrichter lud die Parteien zur Verhandlung am 14. Juli 2021 vor (Vi-act. 3). Nach Nichtabholung der ersten Vorladung (Vi-act. 4) wurde die Verhandlung auf den 5. August 2021 verschoben (Vi-act. 5). Anlässlich der Konkursverhandlung vom 5. August 2021 wurde gestützt auf die vorgelegten Belege betreffend eine Bestellung und einen damit einhergehenden voraussichtlichen Zahlungseingang mit der Schuldnerin eine Frist bis Montag, 9. August 2021, 12:00 Uhr, zur Einreichung von Belegen über die Tilgung der Schuld und der Gerichtskosten vereinbart. Bis am Montag, 9. August 2021, ging weder auf postalischem Weg noch persönlich oder über eine der E-Mail-Adressen des Gerichts ein Zahlungsbeleg ein \n (Vi-act. II). Entsprechend eröffnete die Einzelrichterin am 9. August 2021, 15:00 Uhr, den Konkurs (Dispositivziff. 1). Die Gerichtskosten von Fr. 300.00 auferlegte sie der Beschwerdeführerin und sie bezog den Betrag von dem durch die Beschwerdegegnerin geleisteten Kostenvorschuss. \n 2. Die Beschwerdeführerin erhob am 23. August 2021 beim Kantonsgericht Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren: \n 1. Es sei die Verfügung vom 9. August 2021 des Bezirksgerichts Höfe, in welcher der Konkurs über die A.________ AG eröffnet wurde, aufzuheben und der Konkurs einzustellen. \n 2. Es sei das Konkursamt anzuweisen, den Konkurs über die A.________ AG aufzuheben. \n 3. Es sei das Handelsregisteramt anzuweisen, die erforderlichen Mutationen im Handelsregister vorzunehmen. \n 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt. und Auslagen) zulasten der Vorinstanz. \n \n 3. Laut