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BEK 2026 28

amtliche Verteidigung

Schwyz · 2026-06-16 · Deutsch SZ
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Beschluss vom 16. Juni 2026BEK 2026 28MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.In SachenA.________,Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,betreffendamtliche Verteidigung(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 2026, VA 2026 67);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.a) Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten C.________. Für die Durchführung der ersten Einvernahme des Beschuldigten zog die Kantonspolizei Schwyz Rechtsanwalt A.________ (Beschwerdeführer) am 11. Februar 2026 als Anwalt der ersten Stunde bei (angef. Verfügung E. 1 und 2).b)Die Staatsanwaltschaft entschied am 16. Februar 2026, der Beschwerdeführer werde per 11. Februar 2026 als amtlicher Verteidiger entlassen und für seine Aufwendungen als Anwalt der ersten Stunde bzw. amtlicher Verteidiger mit Fr. 1’033.00 entschädigt. Nach der Einvernahme des Beschuldigten hätte gleichentags eine Videoeinvernahme mit dem minderjährigen Opfer durchgeführt werden sollen. Diese sei jedoch aufgrund technischer Probleme verzögert worden. Der Beschwerdeführer und der Beschuldigte hätten sich im Übertragungsraum aufgehalten und auf den Beginn der Einvernahme gewartet. Gegen 13:45 Uhr habe die Polizeibeamtin D.________ den Übertragungsraum betreten und gesehen, wie der Beschuldigte mit einem Mobiltelefon in der Hand telefoniert habe. Aufgrund der Feststellungen der Polizistin sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer dem Beschuldigten sein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt und dadurch seine anwaltlichen Pflichten (insbesondere

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.

In Sachen

A.________,Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,

betreffend

amtliche Verteidigung