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BEK 2025 89

DNA-Profilerstellung

Schwyz · 2025-10-08 · Deutsch SZ
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DNA-Profilerstellung | Zwangsmassnahmen/übrige Zwangsmassnahmen

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 8. Oktober 2025BEK 2025 89MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterin Annelies Inglin und Kantonsrichter Pius Kistler,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendDNA-Profilerstellung(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Juni 2025, SU 2025 4457);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf versuchte schwere Körperverletzung und Raufhandel. Sie wirft ihm vor, am 1. Juni 2025 einem Kontrahenten, der ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe, Faustschläge und Fusstritte ins Gesicht verpasst zu haben, wodurch dieser eine vorübergehende linksseitige Lähmung sowie eine Nasen­beinfraktur erlitten habe. Die Staatsanwaltschaft ordnete am 16. Juni 2025 die Erstellung eines DNA-Profils an. Dagegen beschwert sich der Beschuldigte rechtzeitig beim Kantonsgericht. Er beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft verlangt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 3). Dazu nahm der Beschuldigte Stellung (KG-act. 5).2.Zur Aufklärung eines Verbrechens oder Vergehens, das Gegenstand des Verfahrens bildet, kann beim Beschuldigten eine Probe genommen und davon ein DNA-Profil erstellt werden (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterin Annelies Inglin und Kantonsrichter Pius Kistler,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft, 1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

DNA-Profilerstellung