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BEK 2025 21

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2025-04-28 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 28. April 2025BEK 2025 21MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 21. Januar 2025, SU 2022 11162);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft führt gegen die Beschuldigte eine Strafuntersuchung wegen Verdachts des Diebstahls mehrerer Kanister Treibstoffadditive mit einem Verkaufswert von Fr. 226‘870.00 aus dem Lager der Privatklägerin. Die Staatsanwaltschaft befand, mangels Schriftlichkeit liessen sich die Eigentumsverhältnisse, die Anzahl und der Inhalt der Kanister nicht verlässlich bestimmen, jedoch gestützt auf den exklusiven Vertriebsvertrag vom 9. November 2021 das Eigentum des Dritten, der die Beschuldigte beauftragt haben soll, die Kanister zu holen, nicht widerlegen. Zufolge fehlenden Wissens, dass es sich bei den Kanistern um fremde bewegliche Sachen handelte, stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen fehlender Aneignungs- und Bereicherungsabsicht ein. Die Privatklägerin beschwert sich beim Kantonsgericht gegen die Einstellung. Sie beantragt deren Aufhebung und die Weiterführung der Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft verlangt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde unter Verzicht auf eine Beschwerdevernehmlassung (KG-act. 4). Die Beschuldigte beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 7). Dazu nahm die Beschwerdeführerin unaufgefordert Stellung (KG-act. 9).2.Die Beschwerdeführerin stützt ihre Beschwerdelegitimation auf

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren