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Beschluss vom 22. Dezember 2025BEK 2025 168MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch B.________ AG,gegenC.________ AG,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln vom 26. November 2025, ZES 2025 143);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Das Betreibungsamt Einsiedeln drohte der A.________ GmbH in der Betreibung Nr. xx am 16. Juni 2025 den Konkurs an für eine Forderung der C.________ AG von Fr. 42’698.20 nebst 3.75 % Zins seit 1. Januar 2025 und für Umtriebsspesen von Fr. 500.00 sowie Betreibungskosten von Fr. 225.20 (Vi-act. 2/3). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vorinstanz mit Schreiben vom 24. September 2025 (Postaufgabe am 30. September 2025) das Konkursbegehren über total Fr. 2’213.15 ein (unter Anrechnung einer Zahlung vom 12. Juni 2025; Vi-act. 1). Die Einzelrichterin verlangte von der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 4’000.00 (Vi-act. 6) und bezifferte die vom Gesuchsgegner zu bezahlende Forderung auf total Fr. 3’543.00 (Vi-act. 4) bzw. nach erneuter Vorladung auf Fr. 3’658.65 (Vi-act. 9). Zur Konkursverhandlung vom 26. November 2025 erschien keine der Parteien (Vi-act. 12). Gleichentags eröffnete die erstinstanzliche Richterin den Konkurs über die Gesuchsgegnerin (Vi-act. 13, Dispositivziffer 1). Sie auferlegte ihr die Verfahrenskosten von Fr. 200.00 und bezog diese vom Kostenvorschuss der Gesuchstellerin. Vom Kostenvorschuss behielt sie Fr. 400.00 zurück und überwies den Rest von Fr. 3’400.00 dem Konkursamt (Vi-act. 13, Dispositivziffer 2).2.Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2025 Beschwerde mit dem Antrag, die Konkurseröffnung sei aufzuheben, unter Kostenfolge zulasten der Vorinstanz (KG-act. 1). Verfahrensleitend wurde der Beschwerde am 2. Dezember 2025 aufschiebende Wirkung zuerkannt und das Konkursamt eingeladen, Massnahmen nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.
In Sachen
A.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch B.________ AG,gegenC.________ AG,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,
betreffend
Konkurseröffnung