SchKG-Beschwerde | Höfe unt. SchKG Aufsicht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 12. Mai 2025BEK 2024 87MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________ AG,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Betreibungsamt Höfe, Rebhaldenstrasse 15, 8807 Freienbach,Beschwerdegegner,betreffendSchKG-Beschwerde(Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Höfe vom 8. April 2024, APD 2023 20);-hat die Beschwerdekammerals obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Schuldnerin beschwert sich gegen die mit Konkursandrohung fortgesetzte Betreibung Nr. xx des Betreibungsamtes Höfe wegen der Rechtsvertretung der Gläubigerin. Diese sei durch einen Verwaltungsrat bevollmächtig worden, dessen Wahl nichtig sei. Mit Verfügung vom 8. April 2024 wies der Präsident des Bezirksgerichts Höfe als untere Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit der Begründung ab, die Richtigkeit des Eintrags des Verwaltungsrats im Handelsregister sei nicht widerlegt. Die Schuldnerin beschwert sich dagegen beim Kantonsgericht und beantragt, die angefochtene Verfügung sowie die Betreibung, eventualiter die Konkursandrohung aufzuheben. Die Gläubigerin verlangt, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 4). Das Gesuch der Beschwerdeführerin um superprovisorische Erteilung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen (KG-act. 2). Ihrer Beschwerde wurde jedoch in der Folge antragsgemäss aufschiebende Wirkung gewährt (KG-act. 8). Die Parteien liessen sich in zahlreichen weiteren Eingaben vernehmen.2.Ein Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde kann an die obere Aufsichtsbehörde weitergezogen werden (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________ AG,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Betreibungsamt Höfe, Rebhaldenstrasse 15, 8807 Freienbach,Beschwerdegegner,
betreffend
SchKG-Beschwerde