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BEK 2024 61

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2024-08-27 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

,Beschluss vom 27.August 2024BEK 2024 60und 61MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________,Beschuldigte und Beschwerdegegner,beide erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerden gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom14. März 2024, SU 2022 9914 und 9915);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ erstattete nach Akteneinsicht in einem KESB-Verfahren am 14. November 2022 (U-act. 8.1.001) und 16. August 2023 (U-act. 8.2.001 bzw. 8.3.001) Strafanzeigen gegen seine Brüder E.________ und D.________ wegen Ehrverletzungsdelikten. Mit separaten Verfügungen vom 14. März 2024 stellte die Staatsanwaltschaft die zunächst gegen dieBeschuldigten eröffneten Strafverfahren wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung und mehrfacher Beschimpfung betreffend Vorfälle vom 22. Oktober 2021 bis April 2022 sowie vom 4. und 10. Oktober 2022 ein. A.________ erhob separate Beschwerden an das Kantonsgericht. Er beantragt, die Einstellungsverfügungen aufzuheben, die Sache zur weiteren Untersuchung und Anklageerhebung zurückzuweisen sowie das Vorliegenunrechtmässiger Rechtsverweigerungen festzustellen. Die Beschuldigten verzichteten auf Beschwerdeant­worten (je KG-act. 4). Die Staatsanwaltschaft beantragt mit wenigen Gegenbemerkungen die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerden (je KG-act. 5). Dazu nahm der Beschwerdeführer nochmals Stellung (je KG-act. 7).Die Beschwerden sind aufgrund des sachlichen Zusammenhangs der inkriminierten Äusserungen unter Brüdern vereinigt (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,3.E.________,Beschuldigte und Beschwerdegegner,beide erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren