Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 19. Juni 2024BEK 2024 24MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom12. Januar 2024, SU 2023 2300);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 3. Februar 2023 beschuldigte A.________ C.________, beim Öffnen ihrer Autotüre die Tür seines Fahrzeugs touchiert und beschädigt sowie sich danach vom Schadenplatz entfernen gewollt zu haben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung meldete zunächst die Beschuldigte und kurz danach der Privatkläger den Vorfall der Polizei. Vor Ort konnte die Polizeibeamtin auch nach „längerem Hinsehen“ keinen Schaden feststellen, was sie fotografisch dokumentierte (U-act. 2), nachdem A.________ mit ihrem Befund nicht einverstanden war. Das Angebot, Fotos bei guten Lichtverhältnissen in der Garage des Hauptposten Schwyz zu erstellen, lehnte er ab und reichte entgegen der polizeilichen Aufforderung auch kein privates Schadensgutachten ein(U-act. 1 S. 3 f.). In der Strafanzeige vom 2. Mai 2023 wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, versuchter Fahrerflucht etc. warf A.________ der Beschuldigten zudem vor, ihn angeblich gefragt zu haben: „Wollen sie jetzt daraus Geld rausschlagen?“ (U-act. 3). In einem weiteren Schreiben macht ergeltend, die Beschuldigte habe ihm gegenüber auch das Wort „Betrüger“ verwendet (U-act. 5). Rechtshilfeweise wurde die Beschuldigte im polizeilichen Ermittlungsverfahren einvernommen (U-act. 10 f.).a)Nach Untersuchungsabschluss (U-act. 13) stellte die Staatsanwaltschaft am 12. Januar 2024 das Strafverfahren gegen die Beschuldigte betreffend pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, Beschimpfung und Sachbeschädigung ein.b)Gegen die Einstellung beschwert sich der Privatkläger mit handschriftlicher, bei der Post am 1. Februar 2024 rechtzeitig aufgegebener Eingabe vom 31. Januar 2024 (KG-act. 1) beim Kantonsgericht. Eingangs der Beschwerde weist er nebst Anträgen auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand und Kostenfolgen zulasten der Beschuldigten darauf hin, dass die Anträge „im Verlauf“ bzw. „im Text und Seite 19+20“ ersichtlich seien. Auf S. 19 der Eingabebezieht er sich auf die Anträge auf Seiten 1-19 und stellt zusätzliche Anträge auf Genugtuung und Aufwandsentschädigung. Auf S. 20 beantragt er imWesentlichen die Wiederholung der Einvernahme der Beschuldigten unter Wahrung der Teilnahmerechte nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren