Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 12. Mai 2025BEK 2024 159und 160MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,2.B.________ GmbH,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. September 2024, SU 2024 5236);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 11. März 2024 stellte A.________ als persönlicher Geschädigter „wegen Sachentziehung und aller in Frage kommenden Straftatbestände des Vorfalls“ an der F.________strasse xx vom November 2021 bis 11. März 2024 Strafantrag gegen D.________ (U-act. 8.1.002). Er beschuldigt ihn, ein ihm ausgeliehenes E-Bike trotz Aufforderung nicht zurückgebracht zu haben (U-act. 8.1.003 und 8.2.005). Am 24. April 2024 stellte er als Geschäftsführer namens der B.________ GmbH wegen „Diebstahl und aller in Frage kommenden Straftatbeständen des Vorfalls“ an der G.________strasse yy im November 2022 einen weiteren Strafantrag gegen den Beschuldigten (U-act. 8.2.002) aufgrund des Verdachts, dass dieser ihr Mustersteine im Wert von ca. Fr. 15’000.00 bis Fr. 20’000.00 entwendet habe (U-act. 8.2.003 f.). Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren mit Verfügung 3. September 2024 in beiden Fällen ein. Der Strafantragsteller erhob gegen diese Verfügung in eigenem Namen (BEK 2024 159) und namens seiner Gesellschaft (BEK 2024 160) je separat aber inhaltlich deckungsgleich Einspruch bei der Staatsanwaltschaft, welche die Eingaben als Beschwerden ans Kantonsgericht weiterleitete. Die Staatsanwaltschaft beantragt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerden und verzichtet auf Beschwerdevernehmlassungen.2.Nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
1.A.________,2.B.________ GmbH,Privatkläger und Beschwerdeführer,
gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,
betreffend
Einstellung Strafverfahren