Nichtanhandnahme Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 18.Oktober 2024BEK 2024 155-157MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,2.B.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,sowie1.D.________,2.E.________,3.F.________,Beschuldigte und Beschwerdegegner,betreffendNichtanhandnahme Strafverfahren(Beschwerden gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom27. August 2024, SU 2024 4101-4103);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ und B.________ erstatteten am 2. April 2024 Strafanzeige/Strafantrag wegen mutmasslich mangelhaft nachgeführter bzw. vorenthaltener Pläne und Auskunftsverweigerungen in einem Baubewilligungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft stellte am 27. August 2024 die Strafuntersuchungen gegen D.________, E.________ und F.________ wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung und PBG-Widerhandlungen betreffend die Baubewilligung von Projektänderungen im Meldeverfahren ein. Dagegenerhoben die Strafanzeigeerstatter gleichlautende Beschwerden(BEK 2024 155-157). Sie beantragen die Aufhebung der Nichtanhandnahmeverfügungen zur Abklärung ihrer Liegenschaftsschäden. Die Staatsanwaltschaft übermittelte die Akten.2.Den Beschwerdeführern ist bekannt, dass Beschwerdemotive auch in Laienbeschwerden innert der Beschwerdefrist so konkret dargetan sein müssen, dass klar wird, welche rechtserheblichen Sachverhalte aus ihrer Sicht zu einer Anhandnahme der Strafanzeige hätten führen müssen bzw. aus welchen Gründen die Nichtanhandnahme falsch sei (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
1.A.________,2.B.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,sowie1.D.________,2.E.________,3.F.________,Beschuldigte und Beschwerdegegner,
betreffend
Nichtanhandnahme Strafverfahren