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BEK 2024 144

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2024-12-11 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 11. Dezember 2024BEK 2024 144MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom20. August 2024, SU 2024 2129);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ erstattete gegen C.________ Strafanzeige, weil sie ihn einer Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz falsch angeschuldigt bzw. verleumdet haben soll. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen die Beschuldigte jedoch mit der Begründung ein, sie sage glaubhaft aus, sich möglicherweise im Datum (7. Dezember 2023) geirrt, jedoch A.________ mit einem Hund ohne Leine und Maulkorb gesehen zu haben(U-act. 8.1.001 f.). Dagegen erhob der Strafanzeigeerstatter Beschwerde an das Kantonsgericht. Er behauptet, dass der Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt sei, womit er insoweit sinngemäss die Aufhebung der Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte beantragt. Den Alibibeweis für den Monat Dezember 2023 zum Nachweis der angeblichen falschen Anschuldigung behält sich der Beschwerdeführer auf Nachfrage vor. Die Staatsanwaltschaft übermittelte die Akten. Sie beantragt unter Verzicht auf Gegenbemerkungen sowie Hinweis auf die angefochtene Verfügung und die Akten, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei(KG-act. 13). Die zuletzt durch einen Anwalt verteidigte Beschuldigte und der Beschwerdeführer reichten ihrerseits mehrere Eingaben ein.2.Nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren