Konstituierung als Privatklägerschaft | Untersuchungsführung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 15. November 2023BEK 2023 95MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendKonstituierung als Privatklägerschaft(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 6. Juli 2023, SU 2023 3381);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ stellte am 13. April 2023 gegen einen Sozialhilfeempfänger Strafantrag wegen Drohungen mit Gewalt anlässlich eines Telefongesprächs, verzichtete jedoch laut ausgefülltem Antragsformular der Kantonspolizei sowohl auf eine Straf- als auch Zivilklage (U-act. 8.1.002). Am 8. Mai 2023 erklärte er dagegen bei der Staatsanwaltschaft, Straf- und Zivilklage erheben zu wollen (U-act. 3.1.003). Die Staatsanwaltschaft gewährte ihm jedoch mangels Parteistellung keine Akteneinsicht (U-act. 3.1.006) und liess ihn mit Verfügung vom 6. Juli 2023 als Privatkläger nicht zu (U-act. 3.1.008). Dagegen beschwerte sich A.________ rechtzeitig beim Kantonsgericht. Er beantragt, in Aufhebung der angefochtenen Verfügung sei er als Privatkläger – sowohl als Straf- und Zivilkläger – am Strafverfahren zu beteiligen. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten mit dem Antrag, die Beschwerde kostenfällig abzuweisen.2.Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin oder -kläger zu beteiligen (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Konstituierung als Privatklägerschaft