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BEK 2023 92

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2023-12-01 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Strafgesetzbuch

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 1. Dezember 2023BEK 2023 92MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________ AG,Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 3. Juli 2023, SU 2022 3412);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die I.________ erstattete gegen F.________, CEO der G.________ AG und A.________ AG am 5. April 2022 Strafanzeige betreffend ungetreueGeschäftsbesorgung und eventuell andere Delikte (U-act. 8.1.001). DemBeschuldigten wird vorgeworfen, seit 2012 Leistungen einer externen Buchhaltungsgesellschaft von rund Fr. 600’000.00 sowie Löhne und Dienstleistungen für Mitarbeiter der G.________ AG zu Unrecht der A.________ AG verrechnet zu haben.a)Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten (U-act. 9.1.001), zweifelte indes die Parteistellung der Straf-anzeigeerstatterin an (U-act. 3.1.005), worauf sich am 30. Januar 2023 die A.________ AG als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt konstituierte(U-act. 3.2.002) und mitteilte, ihre Interessen durch H.________ der I.________ vertreten zu lassen (U-act. 3.2.005). Nach Untersuchungsabschluss (U-act. 31.1.001) wies die Staatsanwaltschaft am 3. Juli 2023 dessen Beweis­ergänzungsanträge ab (U-act. 31.1.011) und stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit seiner Funktion als CEO der A.________ AG bezüglich Ausgaben für die Führung der Buchhaltung und Lohnkosten für zwei Mitarbeiter ein.b)Namens der A.________ AG erhebt H.________ als Einzelzeichnungsberechtigter dieser Gesellschaft rechtzeitig Beschwerde an das Kantonsgericht. Er beantragt, die Einstellungsverfügung aufzuheben und das Verfahren zwecks Weiterführung und Ergänzung der Untersuchung sowie anschliessender (eventualiter nur) Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft mit der Weisung zur Befragung von weiteren drei Personen zurückzuweisen(KG-act. 1). Die Staatsanwaltschaft beantragt vernehmlassend, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 4). Der Beschuldigte verlangt mangels gültiger Konstitutionserklärung auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter das Rechtsmittel abzuweisen (KG-act. 8). Der Beschwerdeführerin ging ein Doppel der Beschwerdeant­wort des Beschuldigten inkl. Beilagen (KG-act. 10) zur Kenntnisnahme zu, womit ihr das freiwillige Replikrecht gewährt wurde, wie dies die Verteidigung unwidersprochen in der Eingabe zur eingereichten Honorarnote feststellte (KG-act. 11), die der Beschwerdeführerin samt Beilage ebenfalls zugestellt wurde (KG-act. 12).2.Den Nichteintretensantrag begründet der Beschuldigte damit, dass sich die Beschwerdeführerin nicht gültig konstituiert habe. Die Anträge auf eine Forderungsklage über Fr. 320’000.00 und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung hätten an der Verwaltungsratssitzung der Beschwerdeführerin vom 21. März 2022 die nach dem Organisationsreglement erforderliche einstimmige Zustimmung verfehlt (vgl. KG-act. 8/1 und 8/2). Deshalb sei die Strafanzeige von Vertretern der nicht direkt geschädigten und nicht als Privatklägerin zugelassenen I.________ und nicht von der Beschwerdeführerin eingereicht worden.a)Jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheids hat, kann ein Rechtsmittel ergreifen(

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Stefan Weber,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________ AG,Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,

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