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BEK 2023 55

provisorische Rechtsöffnung

Schwyz · 2023-07-18 · Deutsch SZ
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provisorische Rechtsöffnung | Rechtsöffnung provisorische

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 18.Juli 2023BEK 2023 55MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________ S.A.,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,betreffendprovisorische Rechtsöffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 21. April 2023, ZES 2022 521);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die C.________ S.A. betreibt laut Zahlungsbefehl vom 25. August 2022 in der Betreibung Nr. xx des Betreibungskreises Altendorf-Lachen die A.________ AG gestützt auf das Loan Agreement vom 3. Mai 2017 auf Rückzahlung eines in der Höhe von total Fr. 9’750’000.00 gewährten Darlehens (KB 2). Nach Rechtsvorschlag macht die Schuldnerin im Rechtsöffnungsverfahren hauptsächlich geltend, das Loan Agreement sei nur von einem damals lediglich über Kollektivunterschrift zu zweien verfügendes Organ und mithin nicht rechtsgültig unterzeichnet worden. Am 21. April 2023 erteilte der Einzelrichter am Bezirksgericht March der Gläubigerin in der Betreibung Nr. xx des Betreibungskreises Altendorf-Lachen provisorische Rechtsöffnung für Fr. 9’750’000.00 nebst 5 % Zins seit 1. Juni 2022. Die Schuldnerin beschwerte sich dagegen rechtzeitig am 4. Mai 2023 beim Kantonsgericht. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung vollumfänglich aufzuheben und das Gesuch um provisorische Rechtsöffnung vollumfänglich abzuweisen. Die Gläubigerin beant­wortete die Beschwerde am 19. Mai 2023 mit dem Rechtsbegehren, die Beschwerde abzuweisen (KG-act. 7). Nach zunächst abgewiesenem Superprovisorium (KG-act. 4) erteilte die Vorsitzende am 26. Mai 2023 der Beschwerde aufschiebende Wirkung (KG-act. 9).2.Ein provisorischer Rechtsöffnungstitel nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________ S.A.,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,

betreffend

provisorische Rechtsöffnung