Wiederaufnahme Strafverfahren | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 4.Mai 2023BEK 2023 40MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,betreffendWiederaufnahme Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. März 2023, SU 2021 4689);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Beschwerdekammer hob mit Beschluss vom 19. November 2021 in Gutheissung einer Beschwerde der Privatklägerin die angefochtene Nichtanhandnahme eines Verfahrens gegen den wegen mutmasslichen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung zum Nachteil der Privatklägerin bei deren Festnahme am 14. März 2021 beschuldigten Polizeibeamten auf (BEK 2021 101= U-act. 12.1.007). Mit seitens der Privatklägerin nicht abgeholter und in der Folge unangefochten gebliebener Verfügung vom 27. Januar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (U-act. 0.1.009). Mit Verfügung vom 16. März 2023 lehnte sie das Wiederaufnahmegesuch der Privatklägerin vom 21. Februar 2023 (U-act. 12.4.001) ab. Dagegen beschwert sich die Privatklägerin mit der Eingabe vom 21. März 2023 (Postaufgabe 22. März 2023) rechtzeitig beim Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten und verzichtete auf eine Vernehmlassung (KG-act. 4).2.Die angefochtene Verfügung ist damit begründet, die Einvernahme der Kinder der Gesuchstellerin sei schon in der eingestellten Strafuntersuchung beantragt gewesen und mithin kein eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,
betreffend
Wiederaufnahme Strafverfahren