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BEK 2023 167

Verlängerung der Untersuchungshaft/Haftentlassung

Schwyz · 2023-12-21 · Deutsch SZ
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Verlängerung der Untersuchungshaft/Haftentlassung | Zwangsmassnahmen/Haft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 21. Dezember 2023BEK 2023 167MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendVerlängerung der Untersuchungshaft/Haftentlassung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmass­nahmengericht vom 4. Dezember 2023, ZME 2023 152);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Nötigung sowie Androhungen der Veröffentlichung von erlangten Nacktaufnahmen und Chatverläufen verdächtigte Beschuldigte wurde am 12. Oktober 2023 durch die Polizei festgenommen (U-act. 4.1.001 f.). Dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft (U-act. 4.1.007) folgend ordnete der Einzelrichter am Zwangsmass­nahmengericht mit unbegründet gebliebener Verfügung vom 13. Oktober 2023 bis vorläufig am 11. Dezember 2023 Untersuchungshaft an (U-act. 4.1.010; ZME 2023 131). Am 27. November 2023 ersuchte der Beschuldigte die Staatsanwaltschaft um umgehende Haftentlassung (U-act. 4.1.022 f.). Tags darauf stellte die Staatsanwaltschaft dem Zwangsmass­nahmengericht die Anträge, das Haftentlassungsgesuch abzuweisen und die bereits angeordnete Untersuchungshaft „bis am 28. Februar 2023“ [rechte: 2024] zu verlängern (Vi-act. 1). Ohne es zu den eigenen Akten zu nehmen wies der Einzelrichter am Zwangsmass­nahmengericht am 4. Dezember 2023 das ihm nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

Verlängerung der Untersuchungshaft/Haftentlassung