Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 12. Dezember 2023BEK 2023 160MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendUntersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Zwangsmassnahmengericht vom 19. November 2023, ZME 2023 144);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Verfügung vom 19. November 2023 ordnete die Einzelrichterin am Zwangsmassnahmengericht gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft bis am 16. Januar 2023 an. Der Beschuldigte beantragt dem Kantonsgericht mit Beschwerde vom 27. November 2023, diese Verfügung aufzuheben und ihn umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen, eventualiter sei Untersuchungshaft für maximal zwei Wochen anzuordnen. Zudem ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege. Inzwischen übernahm die StaatsanwaltschaftLuzern am 22. November 2023 das Strafverfahren (KG-act. 1/3). Beide Staatsanwaltschaften beantragen die kostenfällige Beschwerdeabweisung (KG-act. 6 f.), diejenige von Luzern eventualiter die Anordnung von Untersuchungshaft bis am 16. Dezember 2023.2.Untersuchungshaft ist zulässig, wenn der Beschuldigte eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist (allgemeiner Haftgrund des dringenden Tatverdachts) und unter anderem ernsthaft zu befürchten ist, dass er Personen beeinflusst oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen (spezieller Haftgrund der Kollusionsgefahr,
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,
betreffend
Untersuchungshaft