opencaselaw.ch

BEK 2023 150

Verlängerung der Untersuchungshaft

Schwyz · 2023-12-01 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Verlängerung der Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 1. Dezember 2023BEK 2023 150MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendVerlängerung der Untersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmass­nahmengericht vom 6. November 2023, ZME 2023 138);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft führt gegen den bei seiner Einreise in die Schweiz am 8. Oktober 2023 festgenommenen Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, begangen im Zeitraum vom 7. bis 10. August 2023 zusammen mit D.________ zum Nachteil der E.________. Am 6. November 2023 verlängerte der Vorderrichter die am 11. Oktober 2023 unter Annahme eines nur „knappen“ Tatverdachts bis 7. November 2023 angeordnete Untersuchungshaft (ZME 2023 126 U-act. 4.2.008) bis am 7. Dezember 2023. Die amtliche Verteidigung beantragt mit rechtzeitiger Beschwerde vom 14. November 2023, diesen Entscheid aufzuheben und den Beschuldigten umgehend aus der Haft zu entlassen, eventualiter Ersatzmass­nahmen anzuordnen. Das Zwangsmass­nahmengericht überwies die Akten mit dem Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 4). Die Staatsanwaltschaft beantragt mit begründeter Beschwerdeant­wort vom 22. November 2023 unter Beilage eines Extraktionsberichts betreffend teilweise wiederhergestellten Chatinhalte unter den Mitbeschuldigten (KG-act. 6/1) ebenfalls die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 6). Die Verteidigerin liess sich innert angesetzter Frist nicht mehr vernehmen.2.In der angefochtenen Verfügung hält der Vorderrichter dafür, dass sich der dringende Tatverdacht (allgemeine Haftvoraussetzung nach

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

Verlängerung der Untersuchungshaft