Rechtzeitigkeit der Einsprache | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 11. Dezember 2023BEK 2023 139MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdeführerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegenB.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin C.________,betreffendRechtzeitigkeit der Einsprache(Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Bezirksgericht Einsiedeln vom 20. Oktober 2023, SEO 2023 4);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 1. März 2023 im Zusammenhang mit einem Selbstunfall vom 20. August 2022 wegen diverser Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung schuldig, unter anderem wegen vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Irreführung der Rechtspflege. Sie bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 80.00 und mit einer Busse von Fr. 2’360.00 bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen (U-act. 14.1.01). Gegen den der Staatsanwaltschaft mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ retournierten und dann mit gewöhnlicher Post am 17. März 2023 nochmals zugestellten Strafbefehl (U-act. 14.1.02 f.) erhob die Verteidigerin am 29. März 2023 Einsprache (U-act. 14.1.04). Die Staatsanwaltschaft erachtete die Einsprache als verspätet und überwies den Strafbefehl dem Bezirksgericht Einsiedeln zum Entscheid über die Gültigkeit des Strafbefehls und der Einsprache im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
Staatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdeführerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegenB.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin C.________,
betreffend
Rechtzeitigkeit der Einsprache