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BEK 2023 134

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2024-05-29 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 29. Mai 2024BEK 2023 134MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt E.________,3.F.________,Privatkläger und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,4.H.________ GmbH,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 2. Oktober 2023, SU 2021 9357);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die K.________ AG erwarb am 22. April 2016 aus der Nachlassmasse A.________, Inhaber der Einzelunternehmung L.________ die Liegenschaft an der J.________strasse xx in M.________ (vgl. U-act. 8.0.002;U-act. 8.1.007). Gemäss Verwertungsauftrag vom 16. März 2021 beauftragte die N.________ AG die O.________ AG mit der Versteigerung der Anlagen und des Inventars der L.________ an der J.________strasse xx in M.________ (U-act. 8.1.006). Die Online-Versteigerung fand bis am 19. Oktober 2021 statt (U-act. 8.2.004). Der Beschuldigte ist das einzige Gesellschaftsmitglied sowohl der N.________ AG (Handelsregisterauszug,U-act. 8.2.002) als auch der K.________ AG (Handelsregisterauszug,U-act. 8.2.003).a)A.________ stellte am 19. Oktober 2021 einen Strafantrag, u.a. gegen den Beschuldigten. Es seien 1’600 Artikel versteigert worden, obwohl die Besitzverhältnisse nicht „restlich“ geklärt seien (U-act. 8.3.003). Am 28. Oktober 2021 erstatteten die H.________ GmbH (U-act. 8.1.001) und F.________(U-act. 8.2.001) ebenfalls Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung etc. Die Privatkläger sind zusammengefasst der Ansicht, die N.________ AG sei nicht Eigentümerin aller versteigerter Gegenstände gewesen; vielmehr seien die Privatkläger Eigentümer einiger Gegenstände. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft (U-act. 9.0.005) nahm die Kantonspolizei verschiedene Einvernahmen vor (U-act. 10.0.00) und verfasste einen Ermittlungsbericht (U-act. 8.0.001; U-act. 8.3.001). Die Staatsanwaltschaft stellte mit Verfügung vom 2. Oktober 2023 das Verfahren gegen den Beschuldigten ein, wies die Beweisanträge der Privatkläger ab, auferlegte die Verfahrenskosten anteilig den Privatklägern und verpflichtete die Privatkläger, den Beschuldigten anteilig zu entschädigen.b)Der Privatkläger A.________ (Beschwerdeführer) erhob am 13. Oktober 2023 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten weiterzuführen und Anklage zu erheben (KG-act. 1). Die Staatsanwaltschaft reichte am 18. Oktober 2023 eine Vernehmlassung mit dem Antrag um Abweisung der Beschwerde ein (KG-act. 5). Der Beschwerdeführer ersuchte am 2. November 2023 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (KG-act. 8). Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeant­wort vom 10. November 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers (KG-act. 10).2.Die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ist zulässig (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt E.________,3.F.________,Privatkläger und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,4.H.________ GmbH,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt G.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren