Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 25. August 2023BEK 2023 106MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendUntersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmassnahmengericht vom 29. Juli 2023, ZME 2023 88);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ wurde am 27. Juli 2023 wegen Verdachts sexueller Handlungen an seiner älteren Tochter vom Sommer 2022 bis 20. Juli 2023 in Bosnien und Küssnacht festgenommen (U-act. 4.1.003). Am 29. Juli 2023 verfügte der Einzelrichter am Zwangsmassnahmengericht die von der Staatsanwaltschaft mit Haftantrag vom 28. Juli 2023 verlangte Untersuchungshaft bis vorläufig am 27. Oktober 2023 (Dispositivziff. 1). Mit rechtzeitiger Beschwerde beantragt der Beschuldigte, diese Verfügung aufzuheben und ihn unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen umgehend aus der Haft zu entlassen. Eventualiter sei die Untersuchungshaft bis am 27. August 2023 zu befristen. Die Staatsanwaltschaft beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, eventualiter die Anordnung geeigneter Ersatzmassenahmen in der Form eines Rayon- und Kontaktverbots, einer Eingrenzung und einer Meldepflicht des Beschuldigten (KG-act. 6).2.Die Staatsanwaltschaft befragt die beschuldigte Person unverzüglich und gibt ihr Gelegenheit, sich zum Tatverdacht und zu den Haftgründen zu äussern. Sie erhebt unverzüglich jene Beweise, die zur Erhärtung oder Entkräftung des Tatverdachts und der Haftgründe geeignet und ohne Weiteres verfügbar sind (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Untersuchungshaft