Verwertung eines Anteilsrechts an einem Gemeinschaftsvermögen | SchKG-Beschwerde
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 21. Oktober 2022BEK 2022 137MitwirkendKantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.In SachenA.________,Gesuchsgegner und Beschwerdeführer,gegen1.Kanton Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Kantonsgerichtskasse, Postfach 2265, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,2.Bezirk March,Postfach 149, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Bezirksgerichtskanzlei March, Postfach 48, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen SZ,3.Kanton Schwyz, Bezirk March, Gemeinde Vorderthal, röm.-kath. Kirchgemeinde Vorderthal,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Gemeinde Vorderthal, Postgasse 3, 8857 Vorderthal,4.Staat Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Amt für Justizvollzug, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,5.B.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,6.C.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,7.D.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,8.Betreibungskreis Altendorf Lachen,Postfach 43, Seeplatz 1, 8853 Lachen,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,betreffendVerwertung eines Anteilsrechts an einem Gemeinschaftsvermögen(Beschwerde gegen die Verfügung des Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht March vom 7. Juni 2022, APD 2022 9);-hat der Kantonsgerichtspräsidentals Präsident der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 ordnete der Gerichtspräsident am Bezirksgericht March die Versteigerung des Liquidationsanteils des Beschwerdeführers am Gesamteigentum infolge einfacher Gesellschaft an der Liegenschaft Nr. xx Plan yy Wangen mit den Mitanteilhabern B.________, C.________ und D.________ an (angefochtene Verfügung Dispositivziffer 1). Die Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 30. August 2022 polizeilich zugestellt (Empfangsbescheinigung vom 30. August 2022). Am 8. September 2022 (Postaufgabe 9. September 2022) erhob er Beschwerde gegen die vorinstanzliche Verfügung (KG-act. 1). Die Vorinstanz überwies am 16. September 2022 die Akten und beantragte, die Beschwerde sei mit Verweis auf den angefochtenen Entscheid abzuweisen (KG-act. 3). Auf die Einholung von Stellungnahmen wurde verzichtet.2.Ein Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde kann an die obere Aufsichtsbehörde weitergezogen werden (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.
In Sachen
A.________,Gesuchsgegner und Beschwerdeführer,gegen1.Kanton Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Kantonsgerichtskasse, Postfach 2265, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,2.Bezirk March,Postfach 149, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Bezirksgerichtskanzlei March, Postfach 48, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen SZ,3.Kanton Schwyz, Bezirk March, Gemeinde Vorderthal, röm.-kath. Kirchgemeinde Vorderthal,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Gemeinde Vorderthal, Postgasse 3, 8857 Vorderthal,4.Staat Schwyz,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertr. durch Amt für Justizvollzug, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,5.B.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,6.C.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,7.D.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,8.Betreibungskreis Altendorf Lachen,Postfach 43, Seeplatz 1, 8853 Lachen,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,
betreffend
Verwertung eines Anteilsrechts an einem Gemeinschaftsvermögen