Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 23. August 2022BEK 2022 112MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendUntersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung der Einzelrichterin am Zwangsmassnahmengericht vom 19. Juli 2022, ZME 2022 89);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass:-die Einzelrichterin am Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung vom 19. Juli 2022 die Haft des wegen Verdachts versuchter Erpressung, mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung inhaftierten Beschuldigten bis am 15. Oktober 2022 anordnete (angefochtene Verfügung Dispositivziffer 1);-der Beschuldigte mit Beschwerde vom 25. Juli 2022 in Aufhebung dieser Verfügung sofortige Haftentlassung, eventualiter unter Auflage eines Kontakt- und Rayonverbots sowie eines Annäherungsverbots beantragte (KG-act. 1);-die Staatsanwaltschaft am 29. Juli 2022 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde beantragte (KG-act. 6);-der Beschuldigte mit Verfügung der Einzelrichterin am Zwangsmassnahmengericht vom 11. August 2022 unter Auflage von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (KG-act. 8);-das Beschwerdeverfahren nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus der Untersuchungshaft gegenstandslos geworden und abzuschreiben ist, wogegen der Beschuldigte nicht opponiert (KG-act. 11);-die Kosten des Haftverfahrens vor dem Zwangsmassnahmengericht entsprechend der vorinstanzlichen Anordnung bei der Hauptsache verbleiben (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Untersuchungshaft