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BEK 2021 131

Verfügung Beweiseingaben

Schwyz · 2021-10-04 · Deutsch SZ
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Verfügung Beweiseingaben | Untersuchungsführung

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 4. Oktober 2021BEK 2021 131MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Claude Brüesch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendVerfügung Beweiseingaben(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz vom 14. Juli 2021, SU 2021 2126);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erstattete am 22. Februar 2021 Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen C.________ wegen „aller in Frage stehender Tatbestände im Verfahren xx“ vor dem Kantonsgericht(U-act. 8.1.001). Am 15. Juni 2021 deponierte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft eine Kiste mit Unterlagen und reichte in der Folge weitere Eingaben per E-Mail ein (vgl. angefochtene Verfügung).Die Staatsanwaltschaft nahm mit Verfügung vom 14. Juli 2021 vier Eingaben und eine Aktennotiz zu den Akten. Sie verfügte weiter, der Beschwerdeführer habe die bei der Staatsanwaltschaft deponierten Akten innert zehn Tagen abzuholen. Bei unbenutztem Fristenablauf würden diese kostenpflichtig auf dem Postweg retourniert. Weitere Eingaben würden nur bei formgültiger Einreichung und Relevanz für das Strafverfahren zu den Akten genommen (angefochtene Verfügung, Dispositiv-Ziffern 1 bis 4).Der Beschwerdeführer erhob gegen diese Verfügung am 24. August 2021 Beschwerde beim Kantonsgericht. Er bringt vor, die Beschwerde aus formalen Gründen einzureichen, um gegenüber der Staatsanwaltschaft den Nachweis zu führen, dass die Rechtspraxis am Kantonsgericht mit der Bundesverfassung unvereinbar sei und die Beschwerde eine Ablehnung erfahren werde. Er wirft der verfahrensleitenden Staatsanwältin „Unterdrückung von Urkunden“, „Verletzung der Dienstpflicht“ sowie „ungetreue Amtsführung samt Falschbe-urkundung im Amt“ vor und stellt diverse Anträge. Der Beschwerdeführer ersucht um unentgeltliche Rechtspflege (vgl. KG-act. 1).2.Gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Claude Brüesch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,

betreffend

Verfügung Beweiseingaben