Verlängerung der Untersuchungshaft | Zwangsmassnahmen/Haft
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 9. August 2021BEK 2021 106MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendVerlängerung der Untersuchungshaft(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Zwangsmassnahmengericht vom 12. Juli 2021, ZME 2021 62);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Beschuldigte wurde am 14. April 2021 aufgrund des Verdachts festgenommen, am 13. April 2021, ca. um 23.20 Uhr in die Wohnung der Brüder D.________ und E.________ in Seewen eingedrungen zu sein, den ersten bewusstlos geschlagen sowie den zweiten mit einem Messer angegriffen und ihn am linken Unterarm verletzt zu haben. Der Einzelrichter am Zwangsmassnahmengericht ordnete mit Verfügung vom 16. April 2021 gegen den Beschuldigten vorläufig Untersuchungshaft bis am 13. Juli 2021 an(U-act. 4.1.011), welche er am 12. Juli 2021 bis am 12. Oktober 2021 verlängerte. Gegen den Verlängerungsentscheid beschwerte sich der Beschuldigte am 22. Juli 2021 rechtzeitig. Er beantragt, die Verfügung vollumfänglich aufzuheben und ihn umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Es sei eine Ausweis- und Schriftensperre anzuordnen und ihm zu verbieten, die Brüder zu kontaktieren. Die Staatsanwaltschaft und der Vorderrichter beantragen, die Beschwerde kostenfällig abzuweisen (KG-act. 4 und 6). Der Beschuldigte nahm am 30. Juli 2021 (Posteingang: 2. August 2021) nochmals Stellung.2.Untersuchungshaft ist nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,1. Abteilung, SSB, Postfach 75, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Verlängerung der Untersuchungshaft