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BEK 2021 10

Beschlagnahme eines Traktors

Schwyz · 2021-09-27 · Deutsch SZ
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Beschlagnahme eines Traktors | Zwangsmassnahmen/Beschlagnahme

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 27. September 2021BEK 2021 10MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Célestine Rupp.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendBeschlagnahme eines Traktors(Beschwerde gegen den Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz vom 29. Januar 2021, SU 2020 1490);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (vormals: Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen fünf Strassenverkehrsdelikten sowie eines Tierschutzdeliktes (vgl. U-act. 1.1.01).a)Anlässlich einer Verkehrskontrolle am 25. Mai 2020 kontrollierten Polizeibeamte in Schübelbach auf der Wegriedstrasse den Beschwerdeführer in seinem Traktor (Kontrollschild: SZ xx). Der Beschwerdeführer gab sofort an, über keinen Führerausweis zu verfügen, da ihm dieser entzogen worden sei. Abklärungen bestätigten dies. Die Kantonspolizei Schwyz stellte den Traktor aufgrund von Fortsetzungs- und Wiederholungsgefahr polizeilich sicher(U-act. 8.5.01, S. 2). Mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 beantragte der Beschwerdeführer die Herausgabe des Traktors, unter der weiterhin bestehenden Auflage, dass er sich an den vom Verkehrsamt Schwyz verfügten Führerausweisentzug zu halten habe. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse (U-act. 2.1.06). Die Staatsanwaltschaft verfügte am 29. Januar 2021 die Beschlagnahmung des Traktors des Beschwerdeführers (U-act. 5.5.02).b)Dagegen beschwerte er sich am 8. Februar 2021 rechtzeitig beim Kantonsgericht Schwyz. Er beantragt die Aufhebung des Beschlagnahmebefehls sowie die Freigabe und Aushändigung des Traktors, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Staatskasse. Sinngemäss ersucht er um Ernennung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger im Beschwerdeverfahren (KG-act. 1). Mit Beschwerdevernehmlassung vom 19. Februar 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 5).2.Der Beschwerdeführer rügt vorab eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Célestine Rupp.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

Beschlagnahme eines Traktors