opencaselaw.ch

BEK 2020 150

Nachlassbestätigung

Schwyz · 2020-12-28 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Nachlassbestätigung | Nachlassachen

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 28. Dezember 2020BEK 2020 150MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiberin lic. iur. Gabriela Thurnherr.In SachenA.________,Beschwerdeführer,gegenB.________Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Fachstelle Schuldenfragen Kt. Schwyz, Rösslimatte 8, 8808 Pfäffikon,betreffendNachlassbestätigung(Beschwerde gegen die Verfügung des Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Schwyz vom 4. September 2020, ZES 2020 381);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit Verfügung vom 27. April 2020 wurde B.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) die Nachlassstundung für vier Monate bis am 27. August 2020 gewährt und die Fachstelle für Schuldenfragen Kanton Schwyz als Sachwalter eingesetzt (angef. Verfügung, Sachverhalt lit. A). Am 27. Juli 2020 legte der Sachwalter seinen Bericht vor und stellte den Antrag, den Nachlassvertrag zu bestätigen (Vi-act. 1). Die Hauptverhandlung fand am 4. September 2020 statt (Vi-act. 8). Der Gerichtspräsident am Bezirksgericht Schwyz bestätigte mit Verfügung vom 4. September 2020 den Nachlassvertrag, erklärte diesen für sämtliche Gläubiger verbindlich und beauftragte den Sachwalter mit dem Vollzug des Nachlassvertrages (angef. Verfügung, Dispositivziffer 1-2). Dagegen erhob der Gläubiger A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) am 21. September 2020 Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides und Neufestlegung der Dividende (KG-act. 1). Mit Beschwerdeantwort vom 3. Oktober 2020 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde (KG-act. 5). Der Beschwerdeführer reichte am 14. Oktober 2020 eine weitere Eingabe ein (KG-act. 9).2.Der Entscheid über die Bestätigung des Nachlassvertrages kann mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiberin lic. iur. Gabriela Thurnherr.

In Sachen

A.________,Beschwerdeführer,gegenB.________Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Fachstelle Schuldenfragen Kt. Schwyz, Rösslimatte 8, 8808 Pfäffikon,

betreffend

Nachlassbestätigung