Feststellung der Rechtskraft | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 5. Mai 2020BEK 2020 10MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln,Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,betreffendFeststellung der Rechtskraft(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln vom 7. Januar 2020, SUH 2018 470);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Sicherheitsdienstmitarbeiter D.________ führte am 5. Februar 2018 A.________ im Polizeigriff vom Festgelände beim Schulhaus E.________ in Wollerau, wobei sich der Abgeführte verletzte. Die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln erliess am 9. August 2019 gegen D.________ und A.________ je einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Beschimpfung und Hausfriedensbruchs (U-act. 14.1.01 in SUH 2018 469 bzw. 14.2.01 in SUH 2018 470). Gegen diese Befehle erhoben je D.________ (U-act. 14.1.03) und die Oberstaatsanwaltschaft Einsprache (U-act. 14.2.03). Mit neuem, denjenigen vom 9. August 2019 ersetzenden Strafbefehl vom 23. August 2019 sprach die Staatsanwaltschaft A.________ gleichermassen schuldig(U-act. 14.2.03). Dagegen erhob der Beschuldigte am 5. September 2019 Einsprache (U-act. 14.2.05). Die Staatsanwaltschaft stellte am 7. Januar 2020 die Rechtskraft des Strafbefehls vom „9. August 2019“ (recte: 23. August 2019) fest, weil der Beschuldigte der auf 26. November 2019 13:30 Uhr angesetzten und unter erneutem Hinweis auf
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin B.________,gegenStaatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln,Postfach 128, 8832 Wollerau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,
betreffend
Feststellung der Rechtskraft