Ordnungsbusse, Ersatzfreiheitsstrafe | Strassenverkehrsrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 16. November 2017BEK 2017 56und 59MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenStaatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Anklagebehörde, Berufungsführerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegenB.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,betreffendOrdnungsbusse, Ersatzfreiheitsstrafe(Berufungen gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 22. Februar 2017, SEO 2016 27);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben:A.Die Ordnungsbussenzentrale der Kantonspolizei Schwyz hielt B.________ am 8. Juli 2016 eine innerorts in Tuggen begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 10 km/h und einen Bussenbetrag von Fr. 120.00 bzw. Euro 109.00 vor (Vi-act. 5). Der Verteidiger des Beschuldigten ersuchte daraufhin wiederholt um Akteneinsicht (Vi-act. 6 f.) und verlangte nach der Mitteilung der Polizei, keine Akten herausgeben zu können (Vi-act. 9), am 10. August 2016 das ordentliche Verfahren (Vi-act. 10). Die Staatsanwaltschaft March gewährte der Verteidigung Akteneinsicht (Vi-act. 12) und erliess am 26. September 2016 folgenden Strafbefehl (Vi-act. 14):1.B.________ wird schuldig gesprochen:der Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 10 km/h nach Abzug der Toleranzim Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
Staatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Anklagebehörde, Berufungsführerin und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt A.________,gegenB.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Berufungsgegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt C.________,
betreffend
Ordnungsbusse, Ersatzfreiheitsstrafe