Beschränkung der Akteneinsicht der Privatklägerschaft | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 21. Juni 2017BEK 2017 47und 48MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.A.________Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.B.________andere Verfahrensbeteiligte, Beschwerdegegnerin und -führerin,beide erbeten verteidigt bzw. vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. C.________gegenD.________ AG,Privatklägerin, Beschwerdeführerin und -gegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. E.________sowieStaatsanwaltschaft March, Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt lic. iur. F.________,betreffendBeschränkung der Akteneinsicht der Privatklägerschaft(Beschwerden gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft March vom 22. Februar 2017, SUM 2016 364);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft March führt eine Strafuntersuchung gegen A.________, einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied der B.________, betreffend Diebstahl, evtl. Veruntreuung, Widerhandlungen gegen das UWG, etc. Der Untersuchung liegt die Anzeige der D.________ AG (U-act. 3.1.01) zugrunde, wonach der Beschuldigte zum Aufbau eines Konkurrenzgeschäfts für die B.________ diverse Unterlagen und Entwicklungen entwendet haben soll. Am 4. Oktober 2016 verfügte die Staatsanwaltschaft, der D.________ AG unmittelbar nach Rechtskraft der Verfügung Akteneinsicht zu gewähren. Auf eine Beschwerde des Beschuldigten gegen diese Verfügung trat der Kantonsgerichtspräsident am 6. Februar 2017 im Sinne der Erwägungen nicht ein. In der dritten Entscheiderwägung wurde ausgeführt:Die Parteien des Strafverfahrens haben Anspruch auf rechtliches Gehör; dazu gehört namentlich das Recht, die Akten einzusehen (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
1.A.________Beschuldigter und Beschwerdegegner,2.B.________andere Verfahrensbeteiligte, Beschwerdegegnerin und -führerin,beide erbeten verteidigt bzw. vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. C.________gegenD.________ AG,Privatklägerin, Beschwerdeführerin und -gegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. E.________sowieStaatsanwaltschaft March, Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt lic. iur. F.________,
betreffend
Beschränkung der Akteneinsicht der Privatklägerschaft