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BEK 2017 105

SchKG-Beschwerde

Schwyz · 2017-09-25 · Deutsch SZ
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SchKG-Beschwerde | Schwyz unt. SchKG Aufsicht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 25. September 2017BEK 2017 105und 106MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Betreibungsamt Arth,Postfach 266, Parkstrasse 4, 6410 Goldau,Beschwerdegegner,betreffendSchKG-Beschwerde(Beschwerden gegen die Verfügungen der Präsidentin des Bezirksgerichts Schwyz vom 31. Mai 2017, APD 2016 34 und 2017 3);-hat die Beschwerdekammerals obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die C.________ ersuchte am 29. März 2016 das Betreibungsamt Arth, die Betreibungen Nr. zz und xx gegen A.________ über Forderungen von insgesamt Fr. 326‘000.00 fortzusetzen. Das Amt wies die Fortsetzungsbegehren am 13. April 2016 zurück. In Gutheissung der Beschwerde der Gläubigerin hob die untere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs diese Verfügung auf und wies das Amt an, die Betreibungen fortzusetzen (APD 2016 18). Die Beschwerdekammer wies als obere Aufsichtsbehörde eine Beschwerde des Schuldners gegen diese Verfügung, der schon Mitte September keine aufschiebende Wirkung erteilt worden war, ab (BEK 2016 105vom 9. De­zember 2016).a)Das Betreibungsamt kündigte öffentlich die Pfändung auf den 3. No­vember 2016 an (ABl Nr. ww. und SHAB Nr. vv). Dagegen erhob der Schuldner bei der unteren Aufsichtsbehörde am 7. November 2016 Beschwerde mit folgenden Anträgen:1.Es sei die Pfändung in den Betreibungen Nr. zz und xx des Betreibungsamtes Arth vom 3. November 2016 aufzu­he­ben.2.Es sei das Betreibungsamt Arth anzuweisen, weitere öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,2.Betreibungsamt Arth,Postfach 266, Parkstrasse 4, 6410 Goldau,Beschwerdegegner,

betreffend

SchKG-Beschwerde