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ZZ.1992.17

Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens

Solothurn · 1992-10-09 · Deutsch SO
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Art. 72 Ziff. 2 StGB; § 191 und § 196 Abs. 2 StPO. Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens.- Das verurteilende Erkanntnis des Amtsgerichtspräsidenten beendet mit seiner Ausfällung die Verfolgungsverjährung. Wird es kassiert, ruht die Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens und läuft danach weiter.- Wird Kassationsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichtspräsidenten erhoben, läuft die Verfolgungsverjährung weiter.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

SOG 1992 Nr. 17

Art. 72 Ziff. 2 StGB; § 191 und § 196 Abs. 2 StPO.Lauf der Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens.

- Das verurteilende Erkanntnis des Amtsgerichtspräsidenten beendet mit seiner Ausfällung die Verfolgungsverjährung. Wird es kassiert, ruht die Verfolgungsverjährung während des Kassationsbeschwerdeverfahrens und läuft danach weiter.

- Wird Kassationsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichtspräsidenten erhoben, läuft die Verfolgungsverjährung weiter.

Obergericht Strafkammer, Urteil vom 9. Oktober 1992