Ziffer 62 Abs. 1 und 2 Anhang 1 NISV. Eine Antennengruppe umfasst alle Sendeantennen, die am selben Mast oder an oder auf demselben Gebäude angebracht sind. Definition des Begriffs «Gebäude» und «Sendeantennen am selben Mast». Ziffer 62 Abs. 2 Anhang 1 NISV als Generalklausel (E. 6.1 ff.).
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SOG 2014 Nr. 19