StG § 26 Abs. 1 Bst. d, DBG Art. 26 Abs. 1 Bst. d - Weiterbildungs- und Umschulungskosten; Abzug. Kurskosten für das Nachdiplomstudium Betriebswirtschaft eines Betriebsleiters sind abzugsfähige Weiterbildungskosten.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
KSGE 2003 Nr. 8
StG § 26 Abs. 1 Bst. d, DBG Art. 26 Abs. 1 Bst. d-Weiterbildungs- und Umschulungskosten; Abzug. Kurskosten für das Nachdiplomstudium Betriebswirtschaft eines Betriebsleiters sind abzugsfähige Weiterbildungskosten.
Sachverhalt:
1....