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SGSTA.1999.108

Einkommen; Kriterien zur Annahme eines Erbvorbezuges

Solothurn · 2000-11-06 · Deutsch SO
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StG § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a - Einkommen; Kriterien zur Annahme eines Erbvorbezuges (einer lebzeitigen Abtretung), buchmässige Aufwertung von Geschäftsvermögen.Die Übergabe des Geschäftsinventars vom Vater auf den Sohn zum Nutzwert und und zum Teil schenkungsweise ist dann keine lebzeitige Abtretung, wenn der Empfänger die Buchwerte des Verkäufers bzw. Schenkers nicht übernimmt, sondern sie aufwertet. Die Aufwertung ist steuerpflichtig.

Sachverhalt

Erwägungen:

1.    ...

EB = Eingangsbilanz

BW = Buchwert

Steuergericht, Urteil vom 6. November 2000

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

KSGE 2000 Nr. 1

StG § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a- Einkommen; Kriterien zur Annahme eines Erbvorbezuges (einer lebzeitigen Abtretung), buchmässige Aufwertung von Geschäftsvermögen.

Die Übergabe des Geschäftsinventars vom Vater auf den Sohn zum Nutzwert und und zum Teil schenkungsweise ist dann keine lebzeitige Abtretung, wenn der Empfänger die Buchwerte des Verkäufers bzw. Schenkers nicht übernimmt, sondern sie aufwertet. Die Aufwertung ist steuerpflichtig.

Urteil St 1999/108 vom 6.11.2000

Sachverhalt:

Erwägungen:

1.    ...

EB = Eingangsbilanz

BW = Buchwert

Steuergericht, Urteil vom 6. November 2000