opencaselaw.ch

SCDIV.2026.6

Erlassgesuch (Rechnung Nr. [...]/SCBES.2026.44)

Solothurn · 2026-08-10 · Deutsch SO
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügungvom10. August 2026

Es wirken mit:

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

A.___,

Gesuchsteller

betreffendErlassgesuch (Rechnung Nr. […]/SCBES.2026.44)

hat der Präsident der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs inErwägung, dass:

verfügt:

1.Das Ausstandsgesuch von A.___ wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.Das Erlassgesuch von A.___ wird abgewiesen.

3.Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Rechtsmittel:Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident                                                                    Der Gerichtsschreiber

Flückiger                                                                           Isch