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SCBES.2025.90

Zahlungsbefehl Nr. [...]

Solothurn · 2025-10-07 · Deutsch SO
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Urteilvom7. Oktober 2025

Es wirken mit:

Oberrichterin Kofmel

Gerichtsschreiber Isch

In Sachen

A.___AG,

Beschwerdeführerin

gegen

Betreibungsamt Grenchen-Bettlach,

Beschwerdegegner

betreffendZahlungsbefehl Nr. [...]

hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs inErwägung, dass

erkannt:

1.Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen.

2.Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

3.Es werden keine Kosten erhoben.

Rechtsmittel:Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Der Präsident                                                                    Der Gerichtsschreiber

Flückiger                                                                           Isch