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93/2024/29

Sh Obergericht · 2025-11-11 · Deutsch SH

Zustellung von Zahlungsbefehlen an einen handlungsfähigen, aber unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung stehenden Schuldner – Art. 68d Abs. 1 und 2 SchKG; Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB. | Liegt eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung vor, sind sämtliche Betreibungsurkunden zwingend dem Beistand bzw. der Beiständin zuzustellen. Wurden die Betreibungsurkunden ausschliesslich an den handlungsfähigen Schuldner zugestellt, sind diese nicht nichtig, aber wegen Verletzung von Art. 68d Abs. 1 SchKG anfechtbar (E. 2.4). OGE 93/2024/29 vom 11. November 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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Schaffhausen Obergericht 11.11.2025 93/2024/29 Schaffhouse Obergericht 11.11.2025 93/2024/29 Sciaffusa Obergericht 11.11.2025 93/2024/29

Zustellung von Zahlungsbefehlen an einen handlungsfähigen, aber unter einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung stehenden Schuldner – Art. 68d Abs. 1 und 2 SchKG; Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB. | Liegt eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung vor, sind sämtliche Betreibungsurkunden zwingend dem Beistand bzw. der Beiständin zuzustellen. Wurden die Betreibungsurkunden ausschliesslich an den handlungsfähigen Schuldner zugestellt, sind diese nicht nichtig, aber wegen Verletzung von Art. 68d Abs. 1 SchKG anfechtbar (E. 2.4).

OGE 93/2024/29 vom 11. November 2025

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