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93/2019/7

Sh Obergericht · 2019-08-13 · Deutsch SH

Nichtigkeit der Konkurseröffnung – Art. 22 Abs. 1, Art. 40 Abs. 2 und Art. 171 SchKG. | Ausnahmsweise Feststellung der Nichtigkeit eines Gerichtsentscheids durch die Aufsichtsbehörde (E. 1 und 2.4). Ein nichtiger Akt vermag keine Wirkungen zu entfalten. Aufgrund der nichtigen Konkursandrohung ist auch die Nichtigkeit der Konkurseröffnung als vollstreckungsrechtliche Folgeentscheidung festzustellen (E. 2.3 und 2.4).

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Nichtigkeit der Konkurseröffnung – Art. 22 Abs. 1, Art. 40 Abs. 2 und Art. 171 SchKG. | Ausnahmsweise Feststellung der Nichtigkeit eines Gerichtsentscheids durch die Aufsichtsbehörde (E. 1 und 2.4). Ein nichtiger Akt vermag keine Wirkungen zu entfalten. Aufgrund der nichtigen Konkursandrohung ist auch die Nichtigkeit der Konkurseröffnung als vollstreckungsrechtliche Folgeentscheidung festzustellen (E. 2.3 und 2.4).

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