Nichtige Zustellung des Zahlungsbefehls – Art. 72 SchKG. | Hat die betriebene Person vom Inhalt eines Zahlungsbefehls keine Kenntnis erhalten, ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Beweislastverteilung für die Zustellung eines Zahlungsbefehls.
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Schaffhausen Obergericht 28.03.2017 93/2016/13/C Schaffhouse Obergericht 28.03.2017 93/2016/13/C Sciaffusa Obergericht 28.03.2017 93/2016/13/C
Nichtige Zustellung des Zahlungsbefehls – Art. 72 SchKG. | Hat die betriebene Person vom Inhalt eines Zahlungsbefehls keine Kenntnis erhalten, ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Beweislastverteilung für die Zustellung eines Zahlungsbefehls.
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