Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen bei tatsächlich getrennter Ehe – Art. 35 Abs. 1 lit. c StG; Art. 9 Abs. 2 lit. c StHG; Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG. | Unterhaltsbeiträge können in der Form von indirekten Zahlungen oder als Naturalleistungen erbracht werden (E. 3.2). Abzugsfähige Unterhaltsbeiträge müssen nicht von vornherein ziffernmässig bestimmt sein und/oder regelmässig bzw. wiederholt anfallen (E. 3.3.1). Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen setzt nicht zwingend ein gerichtliches Urteil oder eine schriftliche Vereinbarung voraus (E. 3.3.3). Für die Beurteilung, ob eine faktische Trennung der Ehe vorliegt, ist nicht die Herkunft, sondern die Verwendung der Mittel entscheidend (E. 3.3.4). OGE 66/2021/4 und 66/2021/6 vom 2. November 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schaffhausen Obergericht 02.11.2021 66/2021/4 und 66/2021/6 Schaffhouse Obergericht 02.11.2021 66/2021/4 und 66/2021/6 Sciaffusa Obergericht 02.11.2021 66/2021/4 und 66/2021/6
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen bei tatsächlich getrennter Ehe – Art. 35 Abs. 1 lit. c StG; Art. 9 Abs. 2 lit. c StHG; Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG. | Unterhaltsbeiträge können in der Form von indirekten Zahlungen oder als Naturalleistungen erbracht werden (E. 3.2).
Abzugsfähige Unterhaltsbeiträge müssen nicht von vornherein ziffernmässig bestimmt sein und/oder regelmässig bzw. wiederholt anfallen (E. 3.3.1).
Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen setzt nicht zwingend ein gerichtliches Urteil oder eine schriftliche Vereinbarung voraus (E. 3.3.3).
Für die Beurteilung, ob eine faktische Trennung der Ehe vorliegt, ist nicht die Herkunft, sondern die Verwendung der Mittel entscheidend (E. 3.3.4).
OGE 66/2021/4 und 66/2021/6 vom 2. November 2021
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
Schaffhausen Obergericht Schaffhouse Obergericht Sciaffusa Obergericht