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63/2023/30

Sh Obergericht · 2024-04-05 · Deutsch SH

Invalidenversicherung; Beweiswert von Administrativgutachten – Art. 7, Art. 8 und Art. 43 Abs. 1 ATSG. | Aus der allgemeinen Therapierbarkeit auf die versicherungsmedizinische Relevanz eines Leidens zu schliessen ist unzulässig (E. 6.1.1.). Eine nachträglich von den Gutachtern angeführte Aggravation, die in den Vorakten keine Stütze findet, ist nicht plausibel (E. 6.1.2 f.). Eine vom behandelnden Arzt drastisch beschriebene Verschlechterung darf vom RAD nicht ohne Weiteres als unbeachtlich erklärt werden (E. 6.2.). OGE 63/2023/30 vom 5. April 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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Invalidenversicherung; Beweiswert von Administrativgutachten – Art. 7, Art. 8 und Art. 43 Abs. 1 ATSG. | Aus der allgemeinen Therapierbarkeit auf die versicherungsmedizinische Relevanz eines Leidens zu schliessen ist unzulässig (E. 6.1.1.).

Eine nachträglich von den Gutachtern angeführte Aggravation, die in den Vorakten keine Stütze findet, ist nicht plausibel (E. 6.1.2 f.).

Eine vom behandelnden Arzt drastisch beschriebene Verschlechterung darf vom RAD nicht ohne Weiteres als unbeachtlich erklärt werden (E. 6.2.).

OGE 63/2023/30 vom 5. April 2024

Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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